Maßnahmen im 60m-Bereich von Gewässern (Anlagengenehmigung)
Im folgenden sind Beispiele für wasserrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben in oder an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten aufgeführt:
- alle Gebäude (z.B. Gartenhäuschen)
- Brücken und Stege
- Gewässerkreuzungen (Überführungen, Unterführungen)
- Hafen- und Ländeanlagen
- Auffüllungen und Abgrabungen
- Zäune, Mauern, Treppen
- Garagen, Carports
- Parkplätze, Lagerplätze (z.B. für Brennholz) und Wege
- Sportanlagen, Spielplätze
- Leitungen, Rohre und Masten (u.a. Gas, Strom, Telekommunikation)
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Kugler Sachbearbeiter | 09371 501-288 | 09371 501-79286 | |